Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) PTC Laser
1. Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma PTC Laser, Torsten Reisewitz. Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebots und führen uns erteilte Aufträge und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit wir diese schriftlich bestätigt haben.

Sollten in den Geschäftsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten sein, so gelten alle Übrigen gleichwohl. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Regelungen am nächsten kommen.

Bei Fragen zu unseren AGB benutzen Sie bitte unser Kontaktformular!

2. Vertragsabschluss

Angebote der Firma PTC Laser sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Ausführung der Lieferung bzw. der Leistung zustande. Abweichungen von Abbildungen und Beschriftungen, sowie die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben uns vorbehalten. Telegrafisch, fernschriftliche oder telefonische Aufträge sowie solche über Telefax oder E-Mail sind für die PTC Laser erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. eine Rechnung erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge zur Mietung von Mietgegenständen bzw. zur Durchführung einer Veranstaltung sollten am darauf folgenden Tag schriftlich bestätigt bei der Firma PTC vorliegen; bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Bestätigung wird eine Gewähr für die richtige Lieferung bzw. die Abholung der Mietobjekte sowie die Durchführung einer Veranstaltung und daraus entstehenden Folgen nicht übernommen.

3. Preise

Alle Preise für die uns erteilten Aufträge ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen oder aus der von uns gestellten Rechnung und enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%. Rechnungsbeträge sind innerhalb der Zahlungsfristen nach Rechnungserhalt auf das Konto der Firma PTC Laser zu überweisen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Firma PTC Laser verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungenen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser der Firma PTC Laser den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen.

4. Vermietungen

Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter entsprechend den Bedienungsanweisungen der Hersteller und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise vorzunehmen. Der Mieter hat alle Instruktionen des Herstellers oder Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Verluste, besonders die, die durch Nichtbeachten der Vorschriften / Instruktionen, sowie die, die durch Dritte entstehen. Ferner hat der Mieter die Gegenstände gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter hat sich bei Übernahme der Geräte von der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Die Geräte befinden sich bei Vertragsbeginn in technisch einwandfreiem Zustand. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietgegenstände jederzeit am Einsatzort überprüfen zu lassen. Der Mieter hat ferner die Gegenstände in seinem Besitz zu lassen. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden an den Mietgeräten, hat der Mieter sofort den Vermieter zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an den Geräten durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, der Vermieter hat ihn hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen, Schäden an den Mietgegenständen nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung der Geräte. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen, jede Veränderung am Mietgegenstand ist unzulässig und gilt als Beschädigung des/der Gerätes/Geräte. Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und komplett, sowie in ordnungsgemäßem und technisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Mietgegenstände, die ungereinigt zurückgegeben werden, sowie für nicht ordnungsgemäß aufgerollte Kabel usw. behalten wir uns vor, eine Nachbereitungsgebühr (Reinigung) zu veranschlagen. Die Mietdauer und der genaue Rückgabetermin werden von den beiden Mietparteien vereinbart und schriftlich im Mietvertrag oder auf der Rechnung festgehalten. Werden die Gegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben (verspätete Rückgabe), so wird eine Zusatzberechnung fällig. Grundlage der Zusatzberechnung ist die Überschreitung des Rückgabetermins nach Stunden. Multiplikator sind 20% des vereinbarten Tagessatzes. Weiterhin zu ersetzen sind alle Kosten, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe der Mietgegenstände entstehen. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreien Zustand im Lager des Vermieters während des im Mietvertrag genannten Zeitraums spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf alle defekten Mietgegenstände.
Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager des Vermieters abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Der Vermieter behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Im Falle des Verlustes oder der schuldhaften Beschädigung hat der Mieter dem Vermieter den Neuwert zu erstatten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Verbrauchsmaterial

Verbrauchsmaterial wie Klebeband, Folien, Batterien, Nebelfluid usw. werden vom Mieter gekauft, wenn nicht anders vereinbart. Der Rechnungsbetrag dafür ist extra auf der Gesamtrechnung aufgeführt. Die Berechnung erfolgt nach Verbrauch.

6. Annullierung der Bestellung durch den Vertragspartner

Bis 3 Tage vor Mietbeginn, ohne Stornogebühren, vom Vertrag zurückzutreten werden. Tritt eine Stornierung durch den Kunden innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn ein, wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Mietpreises fällig.

Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Bestellung kostenfrei möglich. Der Auftrag muss schriftlich annulliert werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.

Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird

  • ab 29 Tage vor Beginn der Bestellung 25% der vereinbarten Vergütung
  • bis 20 Tage vor Beginn der Bestellung 50% der vereinbarten Vergütung
  • bis 10 Tage vor Beginn der Bestellung die volle Vergütung fällig
7. Lieferung / Transport

Die Kosten für die Lieferung bzw. den Transport der Mietgegenstände trägt der Mieter bzw. der Veranstalter, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die Kosten werden in der Rechnung separat aufgeführt. Die Abrechnung der Kosten für die Lieferung / den Transport errechnen sich aus Entfernung in km und nach benötigten Transportmitteln (Pkw, Lkw, Anhänger etc.), falls nicht anders vereinbart (siehe auch § 3). Für Schäden, die durch den, durch die Firma PTC Laser durchgeführten, Transport entstehen, haftet die Firma PTC Laser.

8. Veranstaltungen

Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung für die Veranstaltung. Die Firma PTC Laser ist zu keiner Zeit für den Inhalt und die Form der Veranstaltung verantwortlich oder haftbar zu machen. Anfallende GEMA-Gebühren sowie andere anfallenden Gebühren und Kosten sind ebenfalls vom Veranstalter zu tragen. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den Betrieb bzw. die Aufstellung der Geräte benötigten Voraussetzungen (u.a. die aus § 9) erfüllt werden. Im Falle einer Kündigung eines Veranstaltungsvertrages gelten die Bedingungen aus § 6. Die von der Firma PTC Laser für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Geräte / Gegenstände sind für den Zeitraum der Veranstaltung über den Veranstalter zu versichern.

Das technische Personal ist frei in der Entscheidung über den Aufbauort der Geräte (§10).

9. Betrieb / Einsatz elektrischer Geräte

Elektrische und elektronische Geräte müssen stets in trockener Umgebung auf fester Unterlage aufgestellt und betrieben werden. Direkte Sonneneinstrahlung sowie Umgebungs- /Einsatztemperaturen von über 40° C sowie unter 10° C sind unbedingt zu vermeiden. Für die Spannungsversorgung sind 230 Volt nach VDE-Norm vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen trägt der Vermieter bzw. Veranstalter/Auftraggeber die volle Verantwortung und muss gegebenenfalls für die dadurch entstandenen Schäden voll haften.

10. Eigentumsvorbehalt

Der Vertragspartner ist verpflichtet, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht zu verfügen, diese insbesondere nicht an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Der Ver­tragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware/Mietsache pfleglich zu behandeln und gegebenenfalls ausreichend zu versichern.

11. Erfüllung und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Geschäfts- und Mietbedingungen ist Berlin. Der Mieter / Veranstalter erkennt mit seiner Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma PTC an. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Firma PTC Laser stets vorbehalten.

12. Haftung

PTC Laser haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von PTC Laser oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PTC Laser nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen haftet PTC Laser nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung von PTC Laser ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorher­sehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Vorhersehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden auf € 50.000,– und bei Bearbeitungsschäden auf € 8.000,– begrenzt. Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Vertragspartners, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i. S. d. Satz 3 gehaftet wird.

 

Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadener­satz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verlet­zung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Jegliche sonstige Haftung von PTC Laser ist ausgeschlossen. 

13. Datenschutz

Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden im Einklang mit den geltenden Daten­schutzgesetzen verarbeitet und gespeichert. Der Vertragspartner ermächtigt PTC Laser und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den PTC Laser speichert und verwendet die persönlichen Daten des Vertragspartners zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge. Die E-Mail-Adresse des Vertragspartners nutzt PTC Laser nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen.

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist die PTC Laser, Rosenfelder Ring 46, 10315 Berlin, vertreten durch Herrn Torsten Reisewitz.