Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter entsprechend den Bedienungsanweisungen der Hersteller und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise vorzunehmen. Der Mieter hat alle Instruktionen des Herstellers oder Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Verluste, besonders die, die durch Nichtbeachten der Vorschriften / Instruktionen, sowie die, die durch Dritte entstehen. Ferner hat der Mieter die Gegenstände gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter hat sich bei Übernahme der Geräte von der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Die Geräte befinden sich bei Vertragsbeginn in technisch einwandfreiem Zustand. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietgegenstände jederzeit am Einsatzort überprüfen zu lassen. Der Mieter hat ferner die Gegenstände in seinem Besitz zu lassen. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden an den Mietgeräten, hat der Mieter sofort den Vermieter zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an den Geräten durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, der Vermieter hat ihn hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen, Schäden an den Mietgegenständen nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung der Geräte. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen, jede Veränderung am Mietgegenstand ist unzulässig und gilt als Beschädigung des/der Gerätes/Geräte. Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und komplett, sowie in ordnungsgemäßem und technisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Mietgegenstände, die ungereinigt zurückgegeben werden, sowie für nicht ordnungsgemäß aufgerollte Kabel usw. behalten wir uns vor, eine Nachbereitungsgebühr (Reinigung) zu veranschlagen. Die Mietdauer und der genaue Rückgabetermin werden von den beiden Mietparteien vereinbart und schriftlich im Mietvertrag oder auf der Rechnung festgehalten. Werden die Gegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben (verspätete Rückgabe), so wird eine Zusatzberechnung fällig. Grundlage der Zusatzberechnung ist die Überschreitung des Rückgabetermins nach Stunden. Multiplikator sind 20% des vereinbarten Tagessatzes. Weiterhin zu ersetzen sind alle Kosten, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe der Mietgegenstände entstehen. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreien Zustand im Lager des Vermieters während des im Mietvertrag genannten Zeitraums spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf alle defekten Mietgegenstände.
Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager des Vermieters abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Der Vermieter behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Im Falle des Verlustes oder der schuldhaften Beschädigung hat der Mieter dem Vermieter den Neuwert zu erstatten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.